Donnerstag, 20. Januar 2011

Die Enteignung des Volkes schreitet munter voran

unter freundlicher Mithilfe der Mietmäuler insbesondere in den öffentlich rechtlichen Medienanstalten.

Gestern wurde auf allen Kanälen verkündet, dass die Einkommensteuer gesenkt würde und die Steuerzahler um "bis zu" 36 Euro im Jahr oder 3 Euro im Monat "entlastet" würden. Jeder Kaufmann, der auf seinem Grabbeltisch Waren ab 1 Euro anbietet, auf dem dann jedoch nur Teile ab 5 Euro zu finden sind, ist ehrlicher als diese Propagandisten.

Die 3 Euro im Monat bekäme ein Steuerzahler, der den maximalen Steuersatz zahlen müßte und Werbungskosten unter 920 Euro in seiner Steuererklärung ausweist. Selbstverständlich sind diese Steuerzahler, so es sie überhaupt gibt, eine Rarität. Und dann wird diese minimale Erhöhung der Werbungskosten auch noch als Steuervereinfachung verkauft. Köstlich? Oder doch eher eine Unverschämtheit?

Leider ist den Menschen nicht bewußt, dass der Staat jeden Arbeitnehmer gerade bei den Werbungskosten seit Jahrzehnten bescheißt. Mit Segen der vorgeblichen Verfassungsschützer - selbstverständlich!

Bei den Aufwendungen, die mit der Aufnahme einer Arbeit verbunden sind, kann der Arbeitnehmer nur die Anreise zur Arbeit geltend machen, die Rückfahrt ist "Privatsache". Seltsam ist dabei, dass Unfälle auch bei der Rückfahrt versichert sind. Aber vielleicht ist da ja auch schon eine "Reform" geplant.

Erst seit 2010 mindern die Beiträge zur Krankenversicherung das zu versteuernde Einkommen. Den über 60 Jahre währenden Steuerbetrug an den Arbeitnehmern hat das Verfassungsgericht sebstverständlich immer als "Recht" erkannt. Erst als ein privat Versicherter auf die Krankenkassenbeiträge für seine Kinder keine Steuern zahlen wollte, da sahen die Verfassungsrichter Handlungsbedarf.

Im gleichen Sinne urteilte das Verfassungsgericht über die Besteuerung der Rentenbeiträge. Erst als ein Beamter, der selbst nie einen Cent/Pfennig in seine Rente/Pension eingezahlt hatte, sich über die Besteuerung seiner Pension beschwerte, da entschied das "Gericht", auch die Rente müßte besteuert werden und nicht die Beiträge. Aber es räumte dem Gesetzgeber eine Zeit von mehr als 25 Jahren ein, dies zu ändern.

Aus diesem Grund werden die Rentenbeiträge jedes Jahr ein bischen weniger besteuert und dafür wird die Rente besteuert.

Die Rechenkünstler des Verfassungsgerichts behaupteten jedoch in Ihrem Urteil allen Ernstes, dass der Rentner ja nur 50 Prozent seiner Rentenbeiträge versteuert habe und aus diesem Grund, müsse er 50 Prozent (mit jedem Jahr mehr) nachversteuern.

Dem Beitragszahler wurden jedoch während seiner Arbeitszeit die Rentenbeiträge mit dem höchsten Steuersatz besteuert (Progression) und das auch noch Jahrzehnte im voraus. Die Mehrheit der Rentner bekommt darüber hinaus eine derart schäbige Rente, dass darauf überhaupt keine Steuern erhoben werden können. Aus diesem Grund wurde selbstverständlich auch die lange Übergangszeit erforderlich. Mehr als 20 Milliarden wurden/werden den Arbeitnehmern so Jahr für Jahr aus der Tasche gezogen.

Leider sind nicht nur Verfassungsrichter mathematische Laien, auch die Mehrzahl der Beitragszahler gehört in diese Kategorie - wobei ich das für die Verfassungsrichter bezweifele, zumindest ihre Berater sollten fähig sein zu rechnen. Es handelt sich also um einen bewußten Betrug an den Rentenbeitragszahlern.

Auf WDR2 wurde gestern auch wieder eine mögliche Rentenerhöhung um 1 Prozent gefeiert. Gleichzeitig wurde berichtet, dass die Rentenkasse Überschüsse ausweist, die zu einer Senkung des Rentenbeitrags führen müssen. Nachdem also jahrelang die Propaganda von unbezahlbaren Rentenbeiträgen getrommelt wurde - solch eine Nachricht!

Wer sich ernsthaft fragt, was eine Rentenerhöhung von einem Prozent bedeutet, wird feststellen, dass dies in Wahrheit eine Rentenkürzung bedeutet. Selbst wenn die Inflation nur 1,7 Prozent betragen würde, wäre dies ein Wertverlust der Rente von 0,7 Prozent. In Wahrheit ist die Inflationsrate für Rentner (also für Durchschnittseinkommen bis zu 1.000 Euro) wesentlich höher.

Aber diese 1 Prozent "Erhöhung" betrifft ja nicht nur die Rentenbezieher. Leider hat der Beitragszahler in der Mehrheit immer noch nicht verstanden, dass dies auch seine eingezahlten Rentenbeiträge betrifft. Es mag ja Leute geben, die ihr Geld für 1 Prozent anlegen. Bei der Riesterrente besteht der Gesetzgeber allerdings auf eine Mindestverzinsung von 2,25 Prozent. Aber auch diesen Betrug werden die "Verfassungsrichter" schon irgendwie begründen, sollte sich jemand erdreisten dies in einer Verfassungsbeschwerde dem Gericht vorzutragen.

Selbstverständlich soll der Verweis auf die 2,25 Prozent Verzinsung der "Riesterrente" keine Empfehlung für die Riester-Rente sein. Ohne die Milliarden Zuschüsse aus Steuermitteln gäbe es diese Rente nicht. Die 2,25 Prozent erhält auch hier nicht der Riester-Sparer, von Ausnahmen, die 100 Jahre und älter werden, einmal abgesehen. Den Profit machen die Versicherungen oder besser deren Besitzer und die Finanzwirtschaft. Sollte es schiefgehen, dann ist die Rente futsch. In den USA und selbst in England kann das Ergebnis bereits heute betrachtet werden!

Wer ein ganz klein wenig rechnet, wird ohne große Rechenkünste feststellen, dass der Wert der Rentenbeiträge allein in den letzten 20 Jahren unter Berücksichtigung der Inflation um mehr als 10 Prozent gesunken ist. Und dabei ist lediglich die amtliche Inflationsrate berücksichtigt!

Wenn die Sozialverbände darüber schwadronieren, dass die Armutsrate bei Rentnern bis 2020 auf über 10 Prozent steigen wird, dann sollte sich der geneigte Leser einmal die Statistik der BFA anschauen. Die Durchschnittsrente liegt bereits heute unterhalb der Armutsgrenze. Viele Rentner, die heute eigentlich zum Bezug von Sozialgeld berechtigt wären, gehen nicht aufs Amt. Daraus zu schlußfolgern, es gäbe heute keine nennenswerte Armut ist übelste Propaganda. Bereits heute müssen 16 Prozent der Rentner als arm bezeichnet werden. 2020 werden es weit mehr als 30 Prozent sein.

Aktuell wird nun gegen die Beamten bzw deren Pensionshöhe öffentlich - über die Mietmäuler in den Medien - gewettert. Und der Rentenbeitragszahler wird darauf aufmerksam gemacht, dass seine Rente bei maximal 41 Prozent seines letzten Gehalts liegen wird (so er nicht die letzten Jahre arbeitslos war) während der Beamte 71 Prozent "einstreicht".

Und der "beschissene" Rentenbeitragszahler wird natürlich am Stammtisch fordern, dass auch die Bezüge der Beamten gekürzt werden statt eine Erhöhung seiner Rente zu fordern.

Mir fällt dazu wirklich nichts mehr ein - ;-)

Nachtrag:

http://www.isor-sozialverein.de/Rentendaten/wie_berechne_ich_rente_neue_bundesl%E4nder.pdf

Unter diesem Link kann man ein Paar Fakten anschauen, die den Diebstahl und Betrug bei der Rente offensichtlich machen. Die machen sich nicht mal die Mühe den Betrug zu verschleiern -ausser mit dummen Sprüchen.

Wer im Jahr 2006 bei einen Durchschnittsverdienst von 26.400 Euro 5.148 Euro in die Rentenkasse eingezahlt hat, erwirbt damit einen monatlichen Rentenanspruch von 24,65 Euro. Um nur den eingezahlten Beitrag über die Rente ausgezahlt zu bekommen, müsste dieser Beitragszahler 82 bzw. 84 Jahre alt werden, je nachdem, ob er mit 65 oder erst mit 67 das Rentenalter erreicht.

Die durchschnittliche Lebenserwartung von Männern liegt bei 76 Jahren und ist leicht rückläufig, auch wenn die Propaganda anderes erzählt.

Unter dem gleichen Link wird jedoch trotz dieser eindeutigen Datenlage über eine Rendite von 4 Prozent für Rentenbeiträge geschwafelt. Ähnlichen Blödsinn verbreiten sogar die Nachdenkseiten.

Von 1998 bis 2009 wurde die Rente in Summe um 11,4 Prozent angehoben. Selbst die offizielle Propaganda weist im gleichen Zeitraum eine Preissteigerung von 17,5 Prozent aus. Der Wert der Rente ist demnach um mindestens 6 Prozent gesunken. Wer da noch über Rendite schwadroniert muß als ganz übler Schwätzer bzw. Propagandist bezeichnet werden.

An dieser Stelle muß natürlich erwähnt werden, dass der Renter neben seiner Rente Zuschüsse zur Krankenkasse erhält. Wer diese Zahlungen in die Rendite einrechnet, der betrügt aber zum zweiten Mal, da der Beitragszahler natürlich über Jahrzehnte hohe Beiträge in die Krankenkasse eingezahlt hat ohne dafür Leistungen in Anspruch zu nehmen.

Auch wenn es jedem Mietmaul und Verfassungsrichter bekannt sein müßte, dass der größte Betrag aus der Krankenversicherung zur Behandlung der letzten 2 Jahre eines Menschenlebens verwendet wird, wird dieser Umstand selbstverständlich in diesem Zusammenhang niemals thematisiert. Gerade vor diesem Hintergrund ist die Systemumstellung in der Krankenversicherung mit Zusatzbeiträgen und Selbstbeteiligung und limitierten "Arbeitgeberbeiträgen" ein ungeheuerlicher Betrug.

Die "Verfassungsrichter" werden aber auch diese "Enteignung" des Volkes mit ihrer "Pseudo"-Rechtsprechung rechtfertigen, falls es jemand wagen sollte, dagegen aufzumucken!

Kleine Episode am Rande:
Ein ALGII Empfänger gewinnt 500 Euro bei der "Aktion Mensch". Sein ALGII Bezug wird daraufhin für zwei Monate um jeweils 250 Euro gemindert, obwohl der "Glückspilz" im Laufe von mehreren Jahren mehr einzahlte als die 500 Euro. Die Richter fanden das ganz korrekt. Die kosten des Loses im Monat des Gewinns könnte der "Glückpilz" allerdings von der Forderung der ARGE abziehen.

Es ist unglaublich, aber wahr! ;-)

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen