Montag, 16. August 2010

Verfassungsschützer ?

Wer sich das Urteil zum Rauchverbot in Gaststätten aus dem Juli 2008 durchliest, der kann seinen Augen kaum glauben. Sind das wirklich Verfassungsrichter? Oder Pappkameraden übriggeblieben aus dem WKII? Oder Wiedergeborene?

Wer mir nicht glaubt - einfach selbst lesen:
http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20080730_1bvr326207.html

Insbesondere möchte ich folgenden Satz dem geneigten Leser zur Kenntnis geben:

"Das Rauchverbot stellt einen schwerwiegenden Eingriff in die Berufsausübung der Gastwirte dar!"

Das steht da in dem Urteil - lest! Das Recht von 33 Prozent der Menschen über 18 Jahre beim Essen auch mal eine zu Rauchen, oder zwischen den Tänzen, spielen keine Rolle - aber Gastwirte, die ihre Kundschaft verlieren, die spielen eine Rolle - fragt sich nur, welche Rolle bei uns das Verfassungsgericht spielt. Das sind keine Verfassungsrichter! Da wurden Papkameraden abgestellt, um die NWO durchzuboxen.

Das steht soger im Urteil.

In der NS Zeit haben viele abgewunken, als man Kommunisten ins Gefängnis sperrte. Auch als die Juden deportiert wurden. Die Mehrheit war weder jüdisch noch kannten sie einen Kommunisten. Demokratie ist der Schutz der Minderheit und nicht die Diktatur der Mehrheit. Diese grundsätzliche Erkenntnis ist unseren angeblichen Verfassungsrichtern dank großzügiger Pension wohl abhanden gekommen. Das Grundgesetz kennt da nur eine mögliche Maßnahme - Widerstand - wer sich nicht wehrt macht sich schuldig! Egal ob Raucher oder Jude oder Kommunist oder Nichtraucher oder .....

Ein weiterer Satz aus dem Urteil als Beleg für die These, die viele noch immer nicht wahr haben wollen:

"Die Annahme des Gesetzgebers, gerade in Gaststätten sei von einer besonderen Gefährdung der Gäste und der Beschäftigten auszugehen, stützt sich ebenfalls auf hinreichend tatsächliche Grundlagen."

Will das Verfassungsgericht uns hier weismachen, dass die vorgebliche Gefährdung von Kindern in Raucherhaushalten geringer ist? Oder ist dieser Satz nicht vielmehr die Blaupause für den nächsten Schritt - Konzentrationsslager für Raucher, die ihre Kinder gefährden? Und vom Lager bis zum Ofen ist es nur ein kleiner Schritt!

Diese Verfassungsrichter und ihr Urteil gehören an den Pranger gestellt.

Hier noch ein ganz Scharfer - Richter Bryde

"Die wissenschaftlichen Erkenntnisse über die Gefahren nicht nur des Rauchens sondern auch des Passivrauchens sind so eindeutig, dass die staatliche Schutzpflicht für Leben und Gesundheit gefordert ist."

Was soll dieser Satz anderes sagen, als schließt sie weg - die Raucher! ;-)

Einzig Richter Masing scheint noch ein wenig über die Grundsätze der Demokratie aus seinem Studium im Kopf behalten zu haben:

"Die Freiheitsrechte des Grundgesetzes verpflichten den Gesetzgeber auf Regelungen, die der schwierigen Spannung von Schutz und Freiheit ausgleichend Rechnung tragen. Damit verträgt sich die Radikallösung eines absoluten gaststättenrechtlichen Rauchverbots nicht. Mit ihr wird vielmehr ein Weg edukatorischer Bevormundung vorgezeichnet, der sich auf weitere Bereiche ausdehnen könnte und dann erstickend wirkt. In der Praxis wird ein solches Konzept überdies Gefahr laufen, doppelbödige Ausweichstrategien oder Vollzugsdefizite hervorzubringen, und auch von daher das Rechtsstaatsprinzip aufweichen. Indem der Senat einerseits ein auf Ausgleich bedachtes Nichtraucherschutzkonzept entkräftet, anderseits aber auf eine kompromisslose Maximallösung verweist, verstellt er dem Gesetzgeber Mittellösungen, wie sie einer freiheitlichen Ordnung gemäß sind."

Wobei dieser Richter in seinem Minderheitenvotum es allerdings mit der Verfassung für vereinbahr findet, wenn in Einraumkneipen das Rauchen grundsätzlich verboten ist.

Zusammenfassend vertritt keiner dieser Verfassungsrichter wirklich das Recht, dass ich mit dem Prädikat "demokratisch" bezeichnen würde.

Leider sind es, wie in der unsäglichen Zeit der NS Diktatur, die Menschen selbst, die ein solches Treiben von selbsternannten Gutmenschen erst ermöglichen. Würden Raucher und demokratische Nichtraucher keine Kneipe, keine Disco und kein Lokal mehr aufsuchen, in dem Rauchverbot herrscht, dann gäbe es solche Gesetze gar nicht. Genauso hätte es nie Öfen gegeben, in denen Menschen verbrannt werden, wenn die nicht Betroffenen nicht geschwiegen hätten!

Wer keine Waffen hat, der kann sich in der Not auch nicht verteidigen. Das Recht auf Waffenbesitz war eine Forderung aller revolutionären Bewegungen in der Geschichte der Menschheit. In feudalen Gesellschaften war dazu nur der Adel berechtigt. Warum wohl? Und was treibt diejenigen an, die heute die Bevölkerung entwaffnen wollen?

Verbrecher und Auftragsmörder hatten zu allen Zeiten Waffen und haben diese nahezu ausschließlich gegen das einfache, unbewaffnete Volk eingesetzt. Sehr häufig im Auftrag derer, die Waffen tragen durften, da sie zur Oberschicht gehörten.

Denkt mal eine Viertelstunde darüber nach!

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